Leitbild und Mission
Richtlinien der Alpenvereinsjugend
Die Richtlinien der Alpenvereinsjugend beschreiben Ziele und Aufbau unserer
Organisation. Sie wurden bei der Jahres-Hauptversammlung 2000 beschlossen. Personenbezogene Bezeichnungen sind im weiblichen Geschlecht formuliert, gelten aber generell für beide Geschlechter.
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Grundsätze
Als Mitglieder der Oesterreichischen Alpenvereinsjugend gelten alle Angehörigen des Oesterreichischen Alpenvereins (OeAV) im Alter bis zu 30 Jahren sowie deren Funktionärinnen. Die Alpenvereinsjugend ist eine Teilorganisation des OeAV. Sie führt ein Leben nach ihren eigenen Gesetzen im Rahmen der Satzung des OeAV.
Die Alpenvereinsjugend
• bekennt sich zur Republik Österreich. Die Erörterung und Verfolgung parteipolitischer Angelegenheiten liegt außerhalb ihres Tätigkeitsbereiches;
• verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Ihre Führung erfolgt ehrenamtlich;
• wird nach demokratischen Grundsätzen geleitet;
• wird auf Bundes-, Länder- und Zweigvereinsebene tätig.Ziele und Aufgaben
Hinführen junger Menschen zu aktiver und vielfältiger Freizeitgestaltung in der Natur, in bewusster Verantwortung für Mitmenschen und Umwelt.
• Als Schwerpunkt Wandern, Bergsteigen und Skifahren in seinen verschiedenen Ausprägungen.
• Naturbezogene Lebensführung und aktiver Natur- und Umweltschutz.
• Erziehung zu aktiven, engagierten Staatsbürgerinnen.
• Beschäftigung mit Kultur und Pflege kultureller Traditionen.
• Förderung der Gemeinschaft und der Entwicklung eigenverantwortlicher Persönlichkeiten.
• Zusammenarbeit und Meinungsaustausch innerhalb der österreichischen Jugend.
• Pflege internationaler Beziehungen.Die Mitglieder der Alpenvereinsjugend
1
Mitglied der Alpenvereinsjugend ist jede/r Angehörige des OeAV im Alter bis zu 30 Jahren. Der Beitritt erfolgt durch die Aufnahme als Mitglied in einen Zweigverein.
Die Funktionärinnen in den Teams der Zweigvereine (Sektionsteams), den Landesteams und im Bundesteam gehören ebenfalls der Alpenvereinsjugend an.2
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber dem Hauptverein ergeben sich aus der Satzung des Oesterreichischen Alpenvereins, die Rechte und Pflichten gegenüber dem Zweigverein aus dessen Satzung. Jedes Mitglied der Alpenvereinsjugend erhält entsprechend seinem Alter oder seiner Funktion einen Mitgliedsausweis.3
Die Mitgliedschaft bei der Alpenvereinsjugend endet:
• ab dem vollen 30. Lebensjahr, wobei die Mitgliedschaft beim Zweigverein aufrecht bleibt;
• für Funktionärinnen mit Beendigung ihrer Tätigkeit (für Trägerinnen des Jugendleiter-Ehrenzeichens gelten auf Dauer ihrer Mitgliedschaft dieselben Rechte wie für aktive Jugendleiterinnen. Für alle weiteren Jugendleiterinnen, Jugend-Teamleiterinnen und Mitarbeiterinnen gelten nach Beendigung der Funktion dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Mitglieder;
• mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem ZweigvereinDie geführten Gruppen der Alpenvereinsjugend
1
In jedem Zweigverein werden Gruppen der Alpenvereinsjugend eingerichtet. Diese Gruppen bilden den Schwerpunkt der Jugendarbeit im OeAV. Deshalb ist jeder Zweigverein verpflichtet, mindestens eine geführte Gruppe einzurichten. Jede Gruppe wird von einer oder mehreren Jugendleiterinnen geleitet.2
Jedes Mitglied der Alpenvereinsjugend hat das Recht, einer oder mehreren geführten Gruppen seines Zweigvereins anzugehören. Jedes Gruppenmitglied hat das Recht auf Mitsprache in allen die Gruppe betreffenden Angelegenheiten. Die in Gruppen erfassten Mitglieder haben ab dem vollen 10. Lebensjahr das aktive und ab dem vollen 18. Lebensjahr auch das passive Wahlrecht für die Jugend-Teamleiterin und deren Stellvertreterinnen. -
Zweigsvereinsebene
Team des Zweigvereins (Sektion)
Die Jugend-Teamleiterin, ihre beiden Stellvertreterinnen, die Jugendleiterinnen und –anwärterinnen sowie weitere Mitarbeiterinnen, die von der Jugend-Teamleiterin für bestimmte Aufgaben heran gezogen werden, bilden das Team des Zweigvereins (Sektionsteam). Dieses wird von der Jugend-Teamleiterin geleitet.
Aufgaben:
• Erarbeitung und Durchführung eines Jahresprogramms für die Jugendarbeit.
• Beratung der Jugend-Teamleiterin bei der Beschaffung der für die Jugendarbeit notwendigen Mittel und Entscheidung über deren Verwendung.
• Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend-Teamleiterin und ihrer beiden Stellvertreterinnen. Die Wahlleitung obliegt einem vom Team des Zweigvereins (Sektionsteam) zu benennenden Mitglied des Zweigvereinsvorstandes.
Jugend-Teamleiterin
Die Jugend eines Zweigvereins wird von der Jugend-Teamleiterin geleitet. Die Jugend-Teamleiterin wird für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern im Alter ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsvorstand vorgeschlagen.
Falls Ortsgruppen bestehen, sind deren Teams bei der Wahl der Jugend-Teamleiterin ebenfalls stimmberechtigt.
Falls in einem Zweigverein keine Jugendgruppe besteht, ist vom Zweigvereinsausschuss eine Jugend-Teamleiterin zu bestellen, die die Belange der Jugend wahrnimmt, und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsausschuss vorzuschlagen.
Sie ist stimmberechtigtes Mitglied des Zweigvereinsvorstandes. Sie hat Sitz und Stimme im Landesjugendtag.
Aufgaben:
• Sie leitet mit dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) die Jugendarbeit im Zweigverein.
• Sie beantragt die Gründung von Gruppen und schlägt dem Zweigvereinsvorstand geeignete Jugendleiterinnen vor, die von der Leiterin des Landesteams bestellt werden.
• Sie sorgt für die Aus- und Weiterbildung der Jugendleiterinnen.
• Sie sorgt für die Mitarbeit der Jugend bei der Erfüllung der Aufgaben des Zweigvereins.
• Sie vertritt die Interessen der Jugend gegenüber dem Zweigverein, dem Landes- und Bundesteam und nach außen.
• Die Jugend-Teamleiterin erstellt mit dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) einen Jahresvoranschlag, der als selbstständiger Teil des Sektionsbudgets (mit eigenen Einnahmen und Ausgaben) dem Zweigvereinsvorstand zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Aufbringung der für die Jugendarbeit erforderlichen Mittel erfolgt durch Zuweisungen des Zweigvereins, des Landes- und Bundesteams, aus Subventionen und Spenden sowie aus sonstigen Erträgnissen. Über die Verwendung der aufgebrachten Mittel entscheidet das Team des Zweigvereins (Sektionsteam). Die Jahresrechnung ist dem Zweigvereinsvorstand zur Genehmigung vorzulegen.
Stellvertretende Jugend-Teamleiterin
Der Jugend-Teamleiterin können zwei Stellvertreterinnen zur Seite gegeben werden. Sie werden für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt. Sie sollen von der Mitgliederversammlung in den Zweigvereinsausschuss gewählt werden. Sie haben Sitz und Stimme im Landesjugendtag.
Jugendleiterinnen
Jugendleiterinnen leiten die ihnen anvertrauten Mitglieder einer Gruppe der Alpenvereinsjugend und tragen damit die Hauptaufgabe und größte Verantwortung für die Jugendarbeit im Alpenverein.
Sie werden von der Jugend-Teamleiterin über den Zweigverein der Leiterin des Landesteams zur Bestellung vorgeschlagen.
Voraussetzungen für die Bestellung zur Jugendleiterin sind:
• Vollendung des 18. Lebensjahres;
• persönliche Eignung;
• Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung der jeweiligen Gruppe durch die für Jugendleiterinnen vorgesehene oder eine gleichwertige Ausbildung (gemäß Ausbildungskonzept);
• Die Bestellung zur Jugendleiterin wird im Jugendleiterausweis vermerkt. Der Ausweis kann bereits für Jugendleiteranwärterinnen ausgegeben werden. Die Gültigkeit des Jugendleiterausweises wird von der Leiterin des Landesteams auf Antrag der Jugend-Teamleiterin bei nachgewiesener Tätigkeit jährlich verlängert.
Das Abzeichen „Alpenvereins-Jugendleiter“ besteht zusätzlich zum Jugendleiterausweis. Dieses Abzeichen kann auf Antrag der Jugend-Teamleiterin in zwei Stufen vergeben werden:
1. als Funktionsabzeichen für die Dauer der Tätigkeit;
2. nach mindestens 5-jähriger ununterbrochener Tätigkeit als Ehrenzeichen.
Aufgaben:
• Führung der ihr anvertrauten Gruppe im Sinne der Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Alpenvereinsjugend.
• Mitarbeit im Team des Zweigvereins (Sektionsteam).
• Übernahme anderer Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit.
Jugendleiteranwärterinnen
Jugendleiteranwärterinnen bereiten sich auf die Aufgabe als Jugendleiterin vor. Sie werden von der Jugend-Teamleiterin im Einvernehmen mit dem Zweigvereinsvorstand durch die Leiterin des Landesteams bestellt.
Sie unterstützen die Jugendleiterinnen, arbeiten unter deren Anleitung, führen aber nicht eigenverantwortlich eine Gruppe.
Voraussetzung für die Bestellung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Mit der Bestellung erhalten sie einen Ausweis, in dem ihre Funktion als Jugendleiteranwärterin vermerkt ist.
Mitarbeiterinnen in Jugendteam der Sektion
Für weitere Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit eines Zweigvereins kann die Jugend-Teamleiterin Mitarbeiterinnen heranziehen. Sie gehören dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) an, wenn sie Mitglieder des OeAV sind.
Ortsgruppen
Die Leitung der Jugendarbeit in einer Ortsgruppe außerhalb vom Sitz des Zweigvereins ist so aufgebaut wie im Zweigverein. -
Landesebene
Der Landesjugendtag
Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der Jugendleitung in einem Bundesland. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Landesteams und der Teams der Zweigvereine (Sektionsteams) der im Bundesland bestehenden Zweigvereine und Ortsgruppen.
Antrags- und stimmberechtigt sind die Leiterin des Landesteams, ihre beiden Stellvertreterinnen und je Zweigverein und Ortsgruppe die Jugend-Teamleiterin und deren Stellvertreterinnen. Mindestens eine Vertreterin je Zweigverein oder Ortsgruppe muss einen gültigen Ausweis als Jugend-Teamleiterin, Jugendleiterin oder –anwärterin vorweisen können.
Der Landesjugendtag wird mindestens einmal jährlich von der Leiterin des Landesteams einberufen. Bei Bedarf oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten sind zusätzliche Tagungen anzusetzen.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Leiterin des Landesteams als Vorsitzende.Aufgaben:
• Genehmigung der Jahresrechnung und des Voranschlages vor Vorlage an die Leiterin des Bundesteams.
• Entlastung des Landesteams.
• Erstellung des Arbeitsprogramms.
• Erstellung von Anträgen an den Bundesjugendausschuss und an den Landesverband.
• Beratung besonderer Probleme der Alpenvereinsjugend.
• Wahl der Leiterin des Landesteams und ihrer Stellvertreterinnen.Landesteam
Das Landesteam besteht aus seiner Leiterin, ihren beiden Stellvertreterinnen, der Landesjugendsekretärin und weiteren Mitarbeiterinnen, die von der Leiterin des Landesteams für besondere Aufgaben heran gezogen werden. Die Leiterin des Landesteams und die beiden Stellvertreterinnen dürfen nicht drei Männer oder drei Frauen sein.
Aufgaben:
• Planung und Koordinierung der Jugendarbeit im Bundesland im Einvernehmen mit dem Bundesteam.
• Durchführung von Veranstaltungen und Lehrgängen.
• Beschaffung, Verteilung und Abrechnung der finanziellen Mittel zur Durchführung der Jugendarbeit im Bundesland.
• Beratung der Zweigvereine in Angelegenheiten der Jugendarbeit.
• Anträge an den Landesjugendtag, den Landesverband und an den Bundesjugendausschuss.
• Kontaktpflege mit anderen Jugendorganisationen im In- und Ausland.
• Zusammenarbeit mit dem Landesverband und den Zweigvereinen in Angelegenheiten der Jugend.
• Grundausbildung der Jugendleiterinnen nach dem gültigen Ausbildungskonzept.Leiterin des Landesteams
Die Leiterin des Landesteams wird vom Landesjugendtag mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt und vom Präsidium bestätigt. Wiederwahl ist möglich. Ihre Funktionsdauer ist auf höchstens 12 Jahre begrenzt.
Sie hat Sitz und Stimme im Bundesjugendausschuss und im Ausschuss des Landesverbandes. Sie hat Anrecht auf einen Jugendleiterausweis während der Dauer ihrer Funktion mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten.Aufgaben:
• Leitung der Jugendarbeit und Vertretung der Alpenvereinsjugend im Bundesland.
• Vorsitz beim Landesjugendtag und im Landesteam.
• Bestellung der Jugendleiterinnen und –anwärterinnen.
• Überprüfung der Beihilfenabrechnung.
• Förderung der Jugendarbeit in den Zweigvereinen.
• Aufsicht über die Landesjugendsekretärin.Stellvertretende Leiterin des Landesteams
Der Leiterin des Landesteams stehen zwei Stellvertreterinnen zur Seite. Sie werden vom Landesjugendtag mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Ihre Funktionsdauer ist auf höchstens 12 Jahre begrenzt.
Die Stellvertreterinnen unterstützen die Leiterin des Landesteams bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertreten sie bei Verhinderung. Sie haben Sitz und Stimme im Bundesjugendausschuss. Sie haben Anrecht auf einen Jugendleiterausweis während der Dauer ihrer Funktion mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten.Landesjugendsekretärin
Sie wird vom Landesteam bestellt und vom Ausschuss des Landesverbandes bestätigt. Ihr obliegt die Durchführung der Jugendarbeit im Bundesland nach den Weisungen der Leiterin des Landesteams.
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Bundesebene
Bundesjugendausschuss
Der Bundesjugendausschuss besteht aus der Leiterin des Bundesteams, ihren beiden Stellvertreterinnen, den Leiterinnen der Landesteams und deren Stellvertreterinnen.
Kooptiert ohne Stimmrecht sind in den Bundesjugendausschuss die Bundesjugendsekretärin, die Schriftleiterin der Zeitschrift der Alpenvereinsjugend und die Vertreterinnen der Alpenvereinsjugend in anderen Gremien.
Er wird von der Leiterin des Bundesteams einberufen und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Weitere Sitzungen sind von der Leiterin des Bundesteams einzuberufen, wenn dies von mindestens zwölf stimmberechtigten Mitgliedern des Bundesjugendausschusses oder vom Bundesausschuss verlangt wird. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende.
Aufgaben:
• Planung und Koordinierung der Jugendarbeit.
• Beratung und Unterstützung des Bundesteams in allen Jugendangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
• Beratung über den Einsatz der finanziellen Mittel und Verteilung der Beihilfen an die Landesteams.
• Vorbereitung von Anträgen an den Bundesausschuss.
• Vorbereitung von Anträgen an die Hauptversammlung.
Bundesteam
Das Bundesteam besteht aus seiner Leiterin, ihren beiden Stellvertreterinnen, der Bundesjugendsekretärin und weiteren Mitarbeiterinnen, die von der Leiterin des Bundesteams für besondere Aufgaben heran gezogen werden. Die Leiterin des Bundesteams und die beiden Stellvertreterinnen dürfen nicht drei Männer oder drei Frauen sein.
Aufgaben:
• Leitung der Alpenvereinsjugend.
• Beschaffung, Verteilung und Abrechnung der finanziellen Mittel zur Durchführung der Jugendarbeit.
• Durchführung von Ausbildungslehrgängen (gemäß Ausbildungskonzept)
• Durchführung von Veranstaltungen auf Bundesebene.
• Herausgabe der Zeitschrift der Alpenvereinsjugend, von Lehrschriften und sonstigen Veröffentlichungen.
• Beratung der Landesteams, der Teams der Zweigvereine (Sektionsteams) und der Gruppen in den Zweigvereinen.
• Kontaktpflege mit anderen Jugendorganisationen im In- und Ausland.
• Nominierung von Delegierten in Gremien.
Leiterin des Bundesteams
Die Leiterin des Bundesteams wird vom Bundesjugendausschuss mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt. Sie wird der Hauptversammlung zur Wahl in das Präsidium vorgeschlagen. Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben:
• Leitung der Jugendarbeit.
• Vorsitz im Bundesjugendausschuss und im Bundesteam.
• Vertretung der Alpenvereinsjugend im Verein und nach außen.
• Überprüfung der Jahresrechnungen der Landesteams und der Beihilfen.
• Aufsicht über das Jugendsekretariat.
• Antragstellung an Präsidium und Bundesausschuss.
Stellvertretende Leiterin des Bundesteams
Der Leiterin des Bundesteams stehen zwei Stellvertreterinnen zur Seite. Sie werden vom Bundesjugendausschuss mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt und vom Bundesausschuss bestätigt. Wiederwahl ist möglich. Sie unterstützen die Leiterin des Bundesteams bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertreten sie bei Verhinderung. Eine der beiden Stellvertreterinnen nimmt an den Sitzungen des Bundesausschusses mit Sitz und Stimme teil.
Mitarbeiterinnen
Für weitere Aufgaben im Rahmen der Arbeit auf Bundesebene kann die Leiterin des Bundesteams Mitarbeiterinnen heranziehen.
Bundesjugendsekretärin
Ihr obliegt hauptamtlich die Jugendarbeit nach den Weisungen der Leiterin des Bundesteams. Sie untersteht dienstrechtlich der Generalsekretärin des OeAV. -
Positionspapier "Risiko und Wagnis"
(Autor: Luis Töchterle)
1. Präambel
Der öffentliche Diskurs zeigt eine äußerst widersprüchliche Bewertung von Risikoverhalten. Risiko wird zunehmend als „passive Gefährdung“ negativ bewertet. Im paradoxen Gegensatz dazu wird hochriskantes Verhalten heroisiert. Die viel gesuchte „Sicherheit“ erweist sich als Fiktion.
Risikoverhalten von Kindern und Jugendlichen ist vielfältig gerichtet und vielfältig begründet, aktuelle gesellschaftliche Faktoren (Vollkasko-Mentalität, Verflachung des Alltags...) mischen sich mit anthropologischen Konstanten (Initiation...) und individuellen Lebensvorstellungen. Einfache Erklärungen und Rezepte greifen zu kurz.
Der Alpenverein fördert satzungsgemäß physich und psychisch risikobehaftete Tätigkeiten wie Bergsteigen und andere Natursportarten. In seiner Bildungs- und Jugendarbeit vermittelt er einen verantwortungsbewussten Umgang mit Risikosituationen.
2. Forderung
Die Pädagogik reagiert oft sehr lebensfremd und Defizit-fixiert auf Risikohandlungen, vielfach wird mit Abschreckung und Sanktionsdrohungen eine Risiko-Minimierung angestrebt. Wir wollen Jugendlichen ihr Risikoverhalten weder austreiben noch ausreden, wir anerkennen Risikoverhalten als unverzichtbar und entwicklungsnotwendig und als Handlungsmotiv. Das pädagogische Ziel muss die Risiko-Optimierung sein. Pädagogik darf sich nicht darauf zurück ziehen, junge Menschen vor den Fährnissen des Lebens zu bewahren, sie muss beitragen, dass sie sich bewähren können, also Bewähr- statt Bewahr-Pädagogik! Es geht um die Vermittlung von Risiko-Kompetenz. Die Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern und erwachsenen Betreuern dürfen nicht lebensfremd überzogen werden, mit zunehmendem Alter reduziert sie sich durch eine angemessene Eigenverantwortung.
3. Folgerung
Pädagogen sollen Jugendliche unterstützen, indem sie...
• durch angeleitete Reflexion und als Mentoren zur Wahrnehmung und zum Verstehen von Risikoverhalten beitragen
• durch Aufklärung über Gefahren, die sie nicht kennen, (z.B. über die Lawinengefahr für Snowboarder) die Risiko-Optimierung („Abwägen des Wagens“) ermöglichen
• Entwicklungs-Möglichkeiten aufzeigen, wie das Risikoverhalten kultiviert werden kann, z.B. durch Flow-Konzept statt Gefahren-Steigerung
• kommunikative Kompetenzen vermitteln (z.B. durch Rollenspiele, Sensibilisierung für Risiko-Schub in Gruppen ...). Beispiele: risk´n´fun, risflecting, 3D special "Risiko und Extremsport"
4. Konsequenzen
Statt von einem „Restrisiko“ als Ergebnis einer „Risikominimierung“ sprechen wir von einem „gewählten Risiko“ als Ergebnis einer „Risikooptimierung“. Ein „gewähltes Risiko“ kann ebenso gut Ergebnis einer Gruppenvereinbarung sein, was nicht heißt, dass damit die Führungsverantwortung gegenüber Kindern oder Jugendlichen reduziert wird.
In einem „Risiko-Manifest“ (siehe Downloadbox rechts) sind die betreffenden Positionen des Alpenvereins zusammen gefasst und begründet. Die zentralen Aussagen:
• Risiko gehört untrennbar zum Leben.
• Individuelle Risiko-Verantwortung ist ein unverzichtbarer Wert.
• Naturraum ist ursprünglicher Chancen- und Gefahrenraum.
• Natursport bedingt Eigenverantwortung und Risiko-Kompetenz, eine Sicherheitsgarantie ist nicht möglich.
• Vermittler von Risiko-Kompetenz müssen die spezifische Struktur von Risiko-Situationen verstehen, die Grenzen ihrer Beherrschbarkeit anerkennen und ein wirksames Programm zum Kompetenz-Erwerb anbieten. -
Positionspapier „Integration von behinderten Jugendlichen in der Freizeit/Jugendarbeit“
(Autorin: Ulrike Schwarz)
1. Präambel
In der österreichischen Verfassung ist im Art. 7 verankert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Behinderung ist keine Eigenschaft der Betroffenen sondern entsteht auf Grund vielfältigster Barrieren (nicht nur bauliche), sodass Menschen mit Beeinträchtigung (körperliche, psychische oder geistige) nicht gleichberechtigt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.
Das Leben behinderter Frauen und Männer, Kinder und Jugendlicher aber auch deren Angehörigen ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Fremdbestimmung und Abhängigkeit. Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Freiraum für Begegnungen mit Gleichaltrigen, Gleichgesinnten mit und ohne Behinderung, für attraktive Unternehmungen ohne Eltern noch einmal kleiner.
Integration im schulischen Umfeld ist – bis hin zu einer entsprechenden Gesetzgebung – weitgehend möglich, wenn auch die Umsetzung noch vieles aufzuholen hat. Auch im beruflichen Umfeld werden immer öfter integrative Maßnahmen gesetzt. Die Selbstverständlichkeit behinderte Menschen auch Freizeiteinrichtungen bzw. – Aktivitäten zu erschließen ist dazu noch weitgehend unterentwickelt.
Integration meint nicht die gewaltsame Angleichung an bestehende Normen und Werte. Sondern es geht um einen gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang aller Menschen zu allen Lebensbereichen. Integration beinhaltet das Recht auf Anderssein und ist unteilbar. Das heißt, das Recht auf Integration ist grundsätzlich unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung. Jeder Mensch ist anders, jeder hat seine persönlichen Stärken und Schwächen und Entwicklungspotentiale. Es ist daher immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine Teilnahme an einem Angebot möglich ist.
Erlebnis, Spannung und Abenteuer sind menschliche Grundbedürfnisse. Erlebnisorientierte Aktivitäten bieten einen unmittelbaren Zugang zur Umwelt und sind oft sehr gefühlsintensiv. Herausforderungen annehmen und die daraus resultierenden Erfolgserlebnisse zu genießen, sind speziell für behinderte Kinder und Jugendliche selbstwertsteigernde Erfahrungen.
2. Forderungen
• Die Integration auch im alltäglichen Freizeitbereich nachhaltig zu fördern und in weiterer Folge als selbstverständlichen Aspekt in der Jugend- und Freizeitarbeit zu entwickeln.
• Die behinderten Teilnehmer/innen müssen als vollwertige Mitglieder der Gruppe eingebunden und in ihren aktiven Anteilen gefordert und gefördert werden. Soviel Unterstützung und Assistenz wie notwendig, soviel Selbstständigkeit und Selbstverantwortung wie möglich.
• Aktivitäten so zu gestalten, dass sie allen TeilnehmerInnen ob behindert oder nicht behindert Spaß machen. Die behinderten Mädchen und Burschen haben keine Sonderstellung sondern sind Teil der Gruppe.
• Ein anderes Bild von behinderten Frauen und Männern, Kindern und Jugendlichen sichtbar zu machen und so Vorurteile und Ängste abzubauen.
• Sich aktiv mit den Bedürfnissen und Befürchtungen aller Beteiligten (Jugendleiter/innen, andere Teilnehmer/innen, Angehörige, usw.) auseinander zu setzen.
• Etablieren einer differenzierten Bildungsarbeit mit qualifizierenden Angeboten für JugendarbeiterInnen um Orientierung und Hilfestellung zu bieten.
3. Folgerung
Die Alpenvereinsjugend will seine Möglichkeit als gesellschaftliche Kraft nutzen und in diesem Bereich Verantwortung übernehmen. Die Kompetenz des Alpenvereins im Bereich der vielfältigen Sportarten in der Natur und attraktiver Jugendarbeit sind gute Voraussetzung um Ideen und Angebote weiter zu entwickeln.
Beispiele: 3D special - Leben mit Handicap; Integrative Feriencamps, Lehrgang „Jugendarbeit integrativ“ Die Österreichische Alpenvereinsjugend beteiligt sich aktiv an der Gesatlung des deutschsprachigen "Netzwerks Erlebnispädagogik mit Behinderung".
Konsequenzen
bezüglich Angeboten und Haltung der Referent/innen
• Veranstaltungen werden klar und differenziert ausgeschrieben (Zugangsbestimmungen).
• Es werden behinderte Menschen in den Ausschreibungen aktiv angesprochen (z. B. die Aktivität ist auch mit Rollstuhl möglich).
• Neben den speziellen Camps, ist auch bei allen anderen Aktivitäten die Teilnahme behinderter Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
• Halten uns an den Grundsatz der Unteilbarkeit von Integration und es wird jeweils im Einzelfall von den Verantwortlichen gemeinsam mit den Betroffenen bzw. deren Angehörigen entschieden, ob das Angebot geeignet ist.
• Schaffen so weit es uns möglich ist, die notwendigen Rahmenbedingungen (Zeit, Raum, finanzielle und Personal-Ressourcen) für eine gelungene Integration.
• Binden alle Teilnehmer/innen aktiv ein, wir reden MIT den TeilnehmerInnen nicht über sie
• Holen uns Rat und Unterstützung bei Expert/innen, so auch bei den betroffenen Personen selbst
• Sehen Integration nicht als Angleichung an eine Norm, sondern als gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe
• Gehen sensibel im Sprachgebrauch um; d. h. wenn wir eine Gruppe ansprechen, dann reden wir von
behinderten Menschen/Personen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Beeinträchtigung. Es leidet auch niemand an einer Behinderung und statt Pflege und Betreuung brauchen sie Unterstützung und Assistenz (abgestimmt mit Selbstbestimmt Leben Initiative).
• bei Investitionen in Gebäude und Infrastruktur werden so weit wie möglich barrierefreie Baupläne realisiert -
Positionspapier "Familienarbeit - Arbeit mit Kindern"
(Autorin: Dipl. Bio. Sybille Kalas)
1. Präambel
Kinder tauchen mit der ihnen eigenen Begeisterung und Hingabe in die Welt , die sie umgibt, ein. „Mit kindlicher Begeisterung“ unterwegs zu sein ist eine wichtige Kompetenz, will man Kinder in ihre Lebensräume begleiten.
„Die kindlichste und doch wissenschaftlichste Beschäftigung“, die darin besteht „zu schauen, was es alles gibt“ (Konrad Lorenz) kann ein guter Ausgangspunkt sein, um mit Kindern auf Augenhöhe zu kommen.
2. Forderung
• Wir wollen Eltern und andere Erwachsene auf Augenhöhe mit (ihren) Kindern bringen.
• Wir halten es für wichtig, Familien als Generationen-übergreifendes Erfahrungsfeld für Kinder und Jugendliche zu verstehen und zu fördern.
• Wir halten es für wichtig, dass Kinder aus dieser Geborgenheit heraus die Möglichkeit erhalten, Erfahrungen mit dem eigenen Körper und den umgebenden (Natur)Räumen zu sammeln.
3. Folgerung
Wir wollen Eltern und allen, die mit Kindern unterwegs sind, Handlungsfelder in der Natur eröffnen. Dabei halten wir es für wichtig, dass Kinder diese Handlungsfelder selbstbestimmt wählen können. Daneben sollen auch zusätzliche Angebote stehen (Natursport, Spiele, Abenteuer...)
„Von Kindern lernen“ und „mit Kindern lernen“ steht gleichberechtigt neben „für Kinder lernen“.
Dazu ist es wichtig, dass man Kindern zuschaut und daraus lernt.
• Wir machen vielfältige Angebote und hüten uns vor „Zwangsbeglückung“.
• Wir bieten Nutzungs- und Zugangs-Vielfalt an, entsprechend der Grundsäzue im Leitbild Naturbeziehung.
• Wir sind keine AnimateurInnen.
4. Konsequenzen
Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen in unserem „angestammten“ Arbeitsgebiet der (alpinen) Natur- und Kulturräume. Daneben sollen aber die (urbanen) Räume, die dem Lebensalltag vieler Menschen entsprechen, nicht ausgeschlossen werden.
Mütter, Väter, Großeltern... und andere Familienmitglieder sollen vielfältige Kompetenzen auf den Gebieten vertiefen und erwerben, die ihre Kinder interessieren (Kinderfragen wahrnehmen und beantworten können, Interesse wecken, mitspielen....)
• Sie sollen sich trauen, Kinder ihre Grenzen selbst ausloten zu lassen.
• Sie sollen Kinder körperliche Herausforderungen annehmen lassen.
• Sie sollen Kinder an ganz privaten Kinderplätzen auch unter sich lassen.
• Sie sollen sich des kindlichen Zeitmanagements bewusst werden.
• Sie sollen Angebote der unterschiedlichen Lebensräume und „besonderen Plätze“ (wo die wilden KerlInnen wohnen...) für ihre Kinder zugänglich machen.
• Sie sollen die Balance zwischen Inszenierung und der Haltung „die Natur spricht für sich selbst“ finden.
• Sie sollen Kindern helfen, einen respektvollen, eigenverantwortlichen Umgang mit den Ressourcen der Lebensräume entwickeln. (Naturschutz – Natur-Nutz – „was verbietet sich von selbst?“...)
• Sie sollen den mitfühlenden Umgang der Kinder mit ihren Mitgeschöpfen wertschätzen und fördern. -
Positionspapier "Lehren lernen"
Lehren lernen – moderne Didaktik – konstruktives Lernen (Autorin: Mag. Beate Einetter)
1. Präambel
Lernen ist eine besondere Disposition des Menschen, die ihn in die Lage versetzt, auf die Anforderungen der Umwelt sinngemäße Einstellungen zu finden. Lernen ist ein Anpassungsprozess, der es dem einzelnen erlauben soll, möglichst gut zu leben.
In den letzten 100 Jahren der Menschheitsgeschichte hat es in der Entwicklung von Technik, Kommunikation und Globalisierung einen echten Quantensprung gegeben. In keiner Zeit vorher haben sich Neuentwicklungen so schnell eingestellt wie heute, sodass immer wieder Anpassungsprozesse von den Menschen dieser Zeit gefordert sind. Die Aussage: „Man lernt nie aus!“ ist richtiger denn je. Ein Mensch, der sich nicht den Gebrauch eines Computers oder der Kommunikation per e-mail aneignet, findet sich am Rande unserer „Informationsgesellschaft“ wieder.
Werfen wir einen Blick auf die Bildungslandschaft! In den letzten 10 Jahren ist diese explosionsartig gewachsen. Sie spiegelt die Bedürfnisse der Menschen nach Aus- und Weiterbildung wieder, sowie die Erfordernisse unserer Gesellschaft. Schlagwörter wie "lernende Organisation" haben in der Arbeitswelt Einzug gefunden...
Begriffsklärung:
Lernen im weiteren Sinne ist Wahrnehmen, subjektives Einordnen und Bereithalten von Erfahrungen, von Wissens- und Erlebnisinhalten und führt in der Konsequenz daraus zur Anpassung von Verhalten.
Für die folgende Positionsklärung engen wir diesen weiten Lernbegriff ein auf organisierte "Lehr- und Lernsettings" mit deklarierten Rollen für Lehrende und Lernende - Lehrgänge, Seminare, Praktika. In diesem engeren Sinn wird Lernen als Korrelat zu Lehren gefasst, die Übernahme von dargebotenem Wissen, das Hineinwachsen in den objektiven Geist der Kultur, als Einprägen, also auch als Gedächtnisleistung.
2. Forderung
Was bedeutet das für uns als Jugend- und Erwachsenenbildungsanbieter?
Wir wollen den Menschen als lernendes Wesen auf seinem Weg der Anpassung an neue Anforderungen begleiten. Dazu gehen wir mit Methodenvielfalt, Lernklimagestaltung und partizipativer Grundhaltung auf die Bedürfnisse unserer SeminarteilnehmerInnen ein.
Erforderlich sind u.a.:
• Gruppendynamische Kenntnisse; gestaltpädagogisches Verständnis: Es kommt darauf an, den einzelnen Menschen im sozialen Gefüge wahrzunehmen und auf ihn und das soziale Gefüge einzugehen.
• Methoden Knowhow: Je mehr unterschiedliche Methoden ich zur Auswahl habe, desto stimmiger kann ich auf die Situation reagieren und das Lernklima positiv gestalten. Sie sollten innovativ – konstruktiv – kreativ – partizipativ und human sein.
• Im Prinzip der Partizipation sollten die Ressourcen aller Anwesenden Einfluss auf den Lernprozess bekommen.
• Fehlerlernen, als eine weitere Art des Lernens neben Vorbildlernen, Übungslernen, Lernen durch Einsicht und Signallernen, soll unterstützt werden.
3. Folgerung (Welche Haltung nehmen wir daher ein?)
• Lehren ist Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden und Inhalt.
• Im Beachten des Lernklimas schaue ich über die zu vermittelnden Inhalte hinaus, und sehe den einzelnen Menschen im sozialen Gefüge.
• Der Partizipation soll Raum gegeben werden. Sie drückt sich im wertschätzenden Umgang mit den Teilnehmenden aus. Ihre Beiträge werden moderiert und in den Lernkontext aufgenommen.
• Meine eigene Einstellung – Selbstreflexion: Gebe ich mein Wissen gerne an andere weiter? Diskutiere ich gerne? Bin ich offen für den jeweiligen Lernprozess für „Logos“?
4. Konsequenzen (Welche Inhalte vermitteln wir wem, warum, mit welchem Ziel?
Was ist uns dabei besonders wichtig?)
• Das Lernklima, der Raum, in dem Lernen gefördert wird, ist zu gestalten. Ich kann durch das Schmücken des Raumes, durch Präsentationstechniken erreichen. Achte ich auf die Beziehungsebene zwischen den Teilnehmenden und mir und den Teilnehmenden untereinander, dann gestalte ich den inneren „Lernraum“. Beides sollte zusammenspielen.
• Die Inhalte müssen für die Zielgruppe fassbar sein. Das heißt zielgruppenangepasste Inhalte als auch entsprechende Aufbereitung der Lehrmaterialien.
• Lernbehelfe, wie Skripten, Handouts oder begleitende Unterrichtsmaterialien sollen ansprechend und übersichtlich gestaltet sein.
• Inhalte sollten für die Teilnehmenden erlebbar und in ihre Berufsfelder umsetzbar sein.
• Das Prinzip von Partizipation fordert eine Entwicklung der Inhalte während der Unterrichtseinheiten. Das bedeutet für die Lehrenden, dass sie für den Lerndialog offen sind und dabei die Ressourcen aller Anwesenden miteinbeziehen. Der Lehrende befindet sich oft in der Rolle des Begleitens und Moderierens. Der rote Faden sollte dabei nicht aus den Augen verloren werden.
• Qualität vor Quantität – Die behaltenen Inhalte sind wichtiger als die vergessenen Inhalte. Das kann nur ganzheitlich geschehen.
Die Lehrenden müssen also über eine entsprechende Methodenvielfalt verfügen und sich auch für innovative Methoden interessieren.
• Für uns beginnt der Lernprozess beim Erleben und Erfahren und mündet durch Reflexion und Wissensergänzung in Erkenntnissen. -
Positionspapier "Nachhaltigkeit"
(Autorin Dipl. Bio. Sybille Kalas)
1. Präambel
„Wir müssen uns zusammen tun, um eine nachhaltige Weltgesellschaft zu schaffen, die sich auf Achtung gegenüber der Natur, die allgemeinen Menschenrechte, wirtschaftliche Gerechtigkeit und eine Kultur des Friedens gründet.“ (Erd-Charta, zit. Nach Günter Altner).
„Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“ (Brundtland-Report, zit. nach „Jugend und Nachhaltigkeit“, bjv).
» Unsere Arbeitsfelder bieten Möglichkeiten, an den komplexen Aufgaben einer Bildung für nachhaltige Entwicklung mit zu arbeiten.
2. Forderung
• Menschen brauchen ein gewisses Maß an sozialer und ökonomischer Sicherheit, Anerkennung und Wertschätzung, um im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung handeln zu können und zu wollen.
• Zusammenhänge im sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereich müssen erkannt und in ihren Auswirkungen verstanden werden können.
• Voraussetzungen zur Erhaltung und Förderung körperlicher, psychischer, emotionaler Gesundheit und Entwicklung müssen geschaffen werden.
• Natürlicher Lebensraum muss als Wert an sich erlebt werden können.
• Kooperation und Partizipation auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens müssen als sinnvoll und erwünscht erlebt werden können.
3. Folgerung
Wir sehen es als gesellschaftliche Aufgabe an, an einer soliden Basis in sozialer, emotionaler, psychischer, intellektueller und kultureller Hinsicht mit zu arbeiten.
Kindern und Jugendlichen sollen vielfältige Freiräume gewährt werden, in denen sie in eigenverantwortlichem Handeln Erfahrungen mit den Themen einer „nachhaltigen Weltgesellschaft“ im Sinne der Erd-Charta sammeln können.
4. Konsequenzen
• Wir wollen einen bewussten Umgang mit z.B. Ernährung, Ressourcen, Energie, Mobilität, etc. vorleben (z.B. auch in den Angeboten unserer Standorte).
• Wir sehen Natur-Beziehung als Ziel einer ganzheitlichen Umwelt-Bildung. Sie soll eine Lebens-Grund-Stimmung schaffen; soll von der Verpflichtung, sich für „Umwelt“ verantwortlich zu fühlen zum Gefühl führen, nicht „der Natur“ gegenüber, sondern mittendrin zu stehen.
• Wir wollen das „Projekt Familie“ stützen und diese (und entsprechende) Sozialstrukturen als Basis für vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten schätzen.
• Wir wollen Freiräume öffnen, in denen Menschen jeden Alters vielfältige, nachhaltige Erfahrungen in physischer, psychischer, emotionaler, intellektueller Hinsicht machen können.
• Wir wollen Einmischung und Mitgestaltung fordern und fördern (Umweltbaustellen, Bergwaldprojekt, Naturschutz).
• Wir arbeiten nach den Prinzipien von Partizipation, Integration, Prävention.
• Wir arbeiten an der Erweiterung unserer fachlichen Kompetenzen und unseres Fachwissens auf den Gebieten von Ökologie, Ökonomie, Biologie, Naturschutz, …. und bieten Aus- und Weiterbildungen an.
Wir nehmen Bedacht auf die gegebene Situation von Kindern und Jugendlichen und reagieren darauf:
• Wir schaffen den Rahmen für partizipative Programmgestaltung
• Wir geben Zeit-Räume und Frei-Räume
• Wir bieten die Lern-Räume „Natur“ und „Gruppe“ an
• Wir unterstützen eigenmotivierte Unternehmungen und arbeiten für einen Transfers in den Alltag
• Wir lassen Risiko zu und erwarten eigenverantwortliches Handeln
• Wir machen vielfältige Bewegungsangebote
• Wir bemühen uns um kompetente fachspezifische Antworten
• Wir bieten keine „all-inclusive-Animations-Programme“ -
Positionspapier "Naturbeziehung"
(Autorin: Dipl. Bio. Sybille Kalas)
1. Präambel
Wir verstehen den Menschen als Teil der Natur, der mit der ihn umgebenden Mitwelt
in Beziehung tritt. Diese Beziehung ist genau wie soziale Beziehungen emotional.
Beziehungen zum Natür-lichen Lebensraum ermöglichen dessen Nutzung als Biotop und
Psychotop (Brämer).
Zugänge zu Naturräumen können von verschiedenen Ausgangspunkten aus gefunden
werden (Neugierde, Sport....)
2. Forderung
• Wir halten es für wichtig, Menschen Zugänge zu ihren Natür-lichen Lebensräumen zu öffnen.
• Wir wollen Menschen Gelegenheit geben, ihre Haltung gegenüber diesen Räumen als Konsequenz ihrer Erfahrungen und ihres individuellen Erlebens zu beurteilen und für ihre eigene Lebenswirklichkeit zu bewerten.
• Wir halten es für wichtig, Menschen „den Boden unter den Füßen“ fühlen zu lassen. Sie sollen ein realistisches Bild der Mitwelt und damit unserer Lebensgrundlagen (unserer eigenen Ökologie) entwerfen und in der Folge ökologisch verantwortungsvoll handeln.
• Wir stehen zu einer nachhaltigen Nutzung des Lebensraumes auf verschiedenen Ebenen(Nutzungsvielfalt)
3. Folgerung
Dem entsprechend nehmen wir bezüglich der Jugend- und Erwachsenenbildung folgende Haltung ein:
• Wir wollen diese Zugänge zu Natür-lichen Lebensräumen so öffnen, dass unsere TeilnehmerInnen sie von ihrem gegenwärtigen persönlichen Standpunkt aus auch nützen können.
• Wir wollen Gelegenheiten anbieten, bei denen Menschen sich in ihren angestammten „Menschen-Biotopen“ zu Hause und zugehörig fühlen können
• Wir wollen aber auch Gelegenheiten anbieten, bei denen Menschen Ausgesetztheit und Abhängigkeit vom Lebensraum spüren.
• Wir machen vielfältige Angebote und hüten uns vor „Zwangsbeglückung“.
• Unsere Angebote müssen Platz für persönliches Engagement und Gestaltungsmöglichkeiten durch die TeilnehmerInnen lassen.
• Wir sind keine AnimateurInnen.
Im Sinne der Nutzungsvielfalt können diese Zugänge zu Natür-lichen Lebensräumen sein:
• Ganz allgemeine Neugierde und Bereitschaft, sich auf etwas Neues ein zu lassen
• Interesse am Lebensraum und seinen Bewohnern (Ökologie, Biologie, Geologie....)
• Interesse an der regionalen Kultur
• Sportliches Interesse ( verschiedene Natursportarten im Sommer und im Winter)
• Wandern: Gehen als die dem Menschen entsprechende Fortbewegungsweise.
• Kreatives Gestalten (Landart....)
• Das Leben sozialer Beziehungen in einem neuen Umfeld (Freizeitaktivitäten)
• Abenteuer...
Diese Zugangs-Vielfalt orientiert sich an der Nutzungsvielfalt im Sinne der Nachhaltigleit.
4. Konsequenzen
Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen in unserem „angestammten“ Arbeitsgebiet der (alpinen) Natur- und Kulturräume. Daneben sollen aber die (urbanen) Räume, die dem Lebensalltag vieler Menschen entsprechen, nicht ausgeschlossen werden.
Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen im (Schul?) Alltag und im Freizeitbereich arbeiten und/oder (Erwachsenen-) Gruppen in Naturräume begleiten (also wir selbst und die von uns ausgebildeten und begleiteten Menschen), sollen Kompetenzen auf den oben angeführten Gebieten erwerben oder vertiefen.
• Sie sollen Erfahrungen machen, die ihr eigenes Bild von „Natur“ und ihre „Naturbeziehung“ vertiefen und bereichern. (etwa eigene „Tankstellen“ finden und „Rastplätze für die Seele“ nützen...)
• Sie sollen Angebote der unterschiedlichen Lebensräume und „besonderen Plätze“ (...wo die wilden KerlInnen wohnen....) erkennen und sich und anderen zugänglich machen.
• Sie sollen einen respektvollen, eigenverantwortlichen Umgang mit den Ressourcen der Lebensräume entwickeln. (Nachhaltigkeit, Naturschutz – Natur-Nutz – „was verbietet sich von selbst?“...)
• Die „Nutzungs-Motivation“ soll so vielfältig wie möglich sein. (Erholung, Erlebnis, Sport, Bewegung, Erforschen, Beobachten, Kennenlernen, Beziehung zu Tieren, Kreatives, „Nutzungs-Kultur“ (etwa essbare Pflanzen, Lager und Kochstellen, Orientierung, Wetter...)
• Sie sollen Verantwortung übernehmen wollen für die Art und Weise, in der Natur- und Kulturräume von der Gesellschaft ge- bzw. be-nützt werden.
Ein kritischer Denkprozess über die eigene Nutzungs-Motivation soll angeregt werden (Welche Motive führen mich in die Natur? Was will ich vermitteln / weitergeben? Wie „kommuniziere“ ich mit „Natur“?, Wie entsteht Kontakt?) Wie kann ein selbstverständlicher Zu-Gang und Um-Gang mit Natür-lichen Lebens-Räumen hergestellt werden? Ein Nachdenkprozess soll darüber entstehen, wie sich das Bewusstsein des/der Einzelnen und der Gesellschaft in Hinblick auf Natur-Nutzung und Nachhaltigkeit entwickeln könnte.
Hinweis: Zum Thema ist ein 3D special Naturbeziehung erschienen -
Positionspapier "Partizipation"
(Autorinnen Mag. Beate Einetter und Angela Pittl)
1. Präambel
Partizipation ist das Teilhaben von Mitgliedern einer Gruppe an gemeinsamen Angelegenheiten. Beziehen wir uns auf die Stufen von Partizipation nach Hart (PDF, 70 KB), so soll diese bei Mitwirkung und Mitbestimmung beginnen und kann in Selbstbestimmtheit und in Selbstverwaltung münden. Eine aktive Einbeziehung der Menschen mit ihren Ressourcen ist dabei grundlegend. Zum Aspekt des Miteinbeziehens kommt der Aspekt der Mitbestimmung hinzu.
2. Forderung
• Jugendliche, Familien, etc. sind ExpertInnen für ihre Lebenswelt und sollen mit ihrem Wissen und Können an gesellschaftlichen Themen und Entwicklungen „teilgeben“ bzw. teilhaben.
• Wir halten es für wichtig, dass es den Raum für „jugendliches Erfahrungen sammeln“ gibt, den es für die Entwicklung eines „sich selbst Bewusstseins“ braucht.
• Partizipative Jugendarbeit soll Jugendliche auf ihren Entwicklungswegen beg-leiten.
• Damit soll für junge Menschen der Prozess des „sich selbst Vertrauens“ möglich und bei Bedarf unterstütz werden.
3. Folgerungen
• Als ExpertInnen für ihre Lebenswelt sollen Jugendliche Jugendarbeit mindestens aktiv mitgestalten und wenn möglich mitbestimmen können.
• Jugendlichen soll Erfahrungsraum zur Verfügung stehen, den sie für die Entwicklung eines „sich selbst Bewusstseins“ brauchen.
• Jugendlichen sollen Beg-leitende zur Seite stehen, die wachstumförderndes Feedback geben und den Jugendlichen im Gewinn ihres „sich selbst Vertrauens“ Orientierung anbieten können.
• Wir als Beg-leitende brauchen eine grundlegende Bereitschaft uns zu bewegen und vor allem auch bewegen zu lassen.
• Beg-leitende haben bei der Förderung von Partizipation die Aufgabe, die Vorstellungen von Menschen ernst zu nehmen und zu entwickeln.
Beispiele: P.U.L.S - Projekt, Lehrgang "Jugendarbeit begleiten"
4. Konsequenzen
• Wir wollen Menschen, die Jugendliche auf ihren Entwicklungswegen beg-leiten, dazu befähigen, Jugendarbeit partizipativ zu leben.
• Wir vermitteln Inhalte, die Partizipation als Geisteshaltung verständlich machen.
• Wir vermitteln Inhalte, die Partizipation in ihren verschiedenen Stufen nach Hart erfahrbar machen.
• Wir vermitteln Inhalte, die Partizipation mit jungen Menschen lebendig werden lassen. Damit sind Methoden gemeint, die „Teilhaben“ und „Teilgeben“ praktisch umsetzbar machen.
• Dabei ist uns wichtig, dass Teile der Weiterbildung bereits partizipativ ablaufen!
• Durch partizipative Jugendarbeit und damit durch Mitentscheidung, Selbstbestimmung und Mitgestaltung der Beteiligten wollen wir über Mitverantwortung aller eine Ressourcenoptimierung erreichen.
• Mit partizipativer Jugendarbeit wollen wir erreichen, dass auf dieser Basis getroffene Vereinbarungen und Lösungen längerfristig sind und von den Beteiligten mitgetragen werden! -
Positionspapier "Gesundheitsförderung und Prävention"
Gesundheit gilt heute als lebenslanger, umfassender Prozess, der zur Auseinandersetzung herausfordert: Zur Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgestaltung, mit dem Beziehungsfeld, in dem wir leben, aber auch mit den komplexen gesellschaftlichen Strukturen, die unser Gesund- oder Krank-Sein mitbestimmen. Um Menschen zu gesundheitsbewusstem Verhalten zu motivieren, sind die Verhältnisse mit zu bedenken, in denen sie leben und unter denen sie vielleicht leiden.
Nach dem Konzept der Salutogenese ist Gesundheit kein klar abgrenzbarer Zustand, Menschen befinden sich permanent in einem Gesundheits- Krankheits-Kontinuum unter Einfluss von Risiko- und Schutzfaktoren.
Gesundheitsförderung soll Menschen in die Lage versetzen, mehr Einfluss auf ihren Gesundheitszustand zu nehmen und ihre Gesundheit aktiv zu verbessern. In diesem Prozess wirken soziale und individuelle Ressourcen und körperliche Fähigkeiten. Wir sehen in Ressourcen, die aus unserer Beziehung zur natürlichen Umgebung erwachsen („Naturbeziehung“), einen wesentlichen weiteren Schutzfaktor.
Gesundheitsförderung ist das „Generalziel“ einer ganzheitlichen Jugendarbeit. Im Mittelpunkt aller Aktivitäten und Maßnahmen stehen Wohl und gesunde Entwicklung des jungen Menschen.
Die Chancen und Aufgaben der Jugendarbeit liegen im Öffnen von Erfahrungs- und Lernfeldern und im Anbieten einer kompetenten Begleitung durch diese Räume.
Die Alpenvereinsjugend ist neben den Landesjugendreferaten Salzburg, Steiermark, Wien und dem Amt für Jugendarbeit in Südtirol eine der Trägerorganisationen von risflecting. Dies ist ein pädagogischer Ansatz, der die menschlichen Bedürfnisse nach Rauscherfahrungen und Risikosituationen ernst nimmt. Prävention im Zusammenhang mit Drogen, auch mit legalen Drogen verstehen wir als Suchtprävention. Ziel unserer Anstrengungen ist es, Kinder und Jugendliche vor Suchtgefahr zu schützen. Wir streben damit nicht an, sie zu einem drogenfreien Leben zu führen, vielmehr wollen wir dazu beitragen, dass sie einen eigenverantwortlichen und kompetenten Umgang mit Alltagsdrogen entwickeln. Dabei sehen wir viele Parallelen zum Umgang mit Risikoverhalten im Sportbereich.
Unser Handeln als Jugendorganisation zur Gesundheitsförderung und Prävention hat vier Dimensionen:- Ein soziales Netz, einen Freundeskreis anbieten, der Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen auffängt und trägt.
- Freizeitkompetenz vermitteln, also Ideen und Handlungsfähigkeiten zu einer selbstgestalteten gesunden Freizeit.
- Naturbeziehung stärken, die Einbettung in die natürliche Umgebung als Ressource erschließen.
- Risikokompetenz aufbauen, Herausforderung aktiv aufsuchen und durch eigenes Wahrnehmen – Beurteilen – Entscheiden bewältigen lernen.


